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Die Rürup-Rente: ein Überblick und Q&A

Im 3-Schichtenmodell der deutschen Altersvorsorgestruktur gehört die Rürup-Rente, neben der gesetzlichen Rente und den Versorgungswerken, zur ersten Schicht - auch Basisschicht genannt. Aus diesem Grund wird die Rürup-Rente auch gerne als Basisrente bezeichnet.


Für wen eignet sich die Rürup-Rente?

Manchmal könnte man meinen - und hin und wieder hört man es sogar: Die Rürup-Rente sei die Riesterrente für Selbstständige. Das ist gleich in zweierlei Hinsicht falsch. Zwar handelt es sich bei Riester- und Rürup-Rente jeweils um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, aber damit endet dann auch schon jede Form der Gemeinsamkeit. Sie gehören nicht einmal in die gleiche Schicht im Altersvorsorgemodell. Darüber hinaus – und das beantwortet die Frage im Grunde – eignet sich die Rürup-Rente für Personen mit hohen bzw. überdurchschnittlich hohen zu versteuernden Einkommen. Das gilt sicherlich für viele, aber, wie wir wissen, bei Weitem nicht für alle Selbstständigen. Natürlich ist es wichtig, dass Selbstständige, die nicht in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, privat vorsorgen, aber die Rürup-Rente ist nicht zwingend die beste Wahl.


Welche Vorteile hat sie?

Der größte Vorteil der Rürup-Rente liegt darin, dass die eingezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden kann, also fachlich gesagt das zu versteuernde Einkommen mindern. Somit erklärt sich auch, warum die Rürup-Rente vor allem für Personen mit hohen Einkommen geeignet ist: Wer in großem Maße Steuern zahlt, kann hier besonders profitieren. Oder umgekehrt betrachtet: Personen mit geringen Einkommen zahlen verhältnismäßig weniger Steuern und die Ersparnis ist im Verhältnis zu den Einschränkungen, die die Rürup-Rente mit sich bringt, unattraktiv.


Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass es bei der Rürup-Rente keine gesetzlich vorgeschriebene Kapitalgarantie gibt. Es ist also möglich, das Kapital innerhalb der Versicherung zu 100% in Aktienfonds oder ETFs zu investieren und dabei auch noch Steuern zu sparen. Das kann eine interessante Ergänzung in der Gesamtvermögensstruktur sein. Leider sehe ich viele Rürup-Verträge, in denen das Kapital ganz oder teilweise mit Garantien versehen ist. Klingt gut, bedeutet aber, eine Renditeerwartung, die nach Kosten der Versicherung und den bei Auszahlung anfallenden Steuern oft gering oder sogar null ist.


Welche Nachteile?

Damit sind wir auch schon bei einem der Nachteile der Rürup-Rente. In der Regel handelt es sich um klassische Versicherungsverträge, die entsprechend hohe Abschlusskosten und laufende Kosten beinhalten. Allerdings gibt es inzwischen auch kostengünstige Varianten, die man allerdings nicht überall abschließen kann.


Der größte Nachteil ist die geringe Flexibilität bzw. die Vielzahl an Regeln. Denn wie immer gilt: Steuerliche Vorteile gibt es nicht ohne Spielregeln. Die Rürup-Rente soll ganz explizit nur für die Altersvorsorge genutzt werden können und das bedeutet: An Geld, das einmal eingezahlt wurde, kommt man nicht mehr dran. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als monatliche Rente, nie als Einmalkapital und frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres. Für Menschen, die deutlich früher ihren Ruhestand genießen möchten, ist das also eine deutliche Einschränkung. Zudem kann die Rürup-Rente nicht beliehen werden, zum Beispiel als Sicherheit beim Immobilienkauf und, ein ganz wichtiger Punkt: Sie ist nicht frei vererbbar, kann nur an Eheparter*innen oder kindegeldpflichtige Kinder vererbt werden. Gibt es in diesem Personenkreis niemanden, ist das Geld weg. Das verwundert auch nicht, gehört die Rürup-Rente doch in die gleiche Systematik wie die Gesetzliche Rente und die ist ja auch nicht frei vererbbar.


Worauf muss ich bei Vertragsabschluss achten (Fallstricke)?

Wie bei jeder Versicherung fallen auch bei der Rürup-Rente bei Vertragsabschluss Kosten an. Da die Einzahlungen in die Rürup-Rente durchaus recht hoch ausfallen können, kommt hier schnell ein ordentlicher Kostenblock zusammen. Denn die im Vertrag erfassten monatlichen Einzahlungen multipliziert mit der Laufzeit bilden die Berechnungsgrundlage für die Abschlussgebühr. Ärgerlich ist das besonders dann, wenn die Einzahlungen im verlauf der Versicherung durch Jobwechsel, Kindererziehung etc. ausgesetzt oder reduziert werden, denn dann zahlt man für etwas, was man nicht nutzt. Dieses Problem kann man lösen, indem der monatliche Betrag so gewählt wird, dass man ihn immer zahlen kann und jedes Jahr individuell durch Sonderzahlungen der Betrag zugezahlt wird, den man sich leisten kann bzw. der bis zum Maximalbetrag noch möglich ist.


Das bringt uns gleich zu einem weiteren Fallstrick: In keinem Fall darf die Rürup-Rente „überzahlt“ werden. Der Maximalbetrag für 2021 liegt bei 25.787 Euro (bzw. 51.574 Euro für Verheiratete). Bis zu diesem Betrag kann ich die eingezahlte Beiträge von der Steuer absetzen. Aber Vorsicht: In diesen Betrag fließen auch Beiträge in die Gesetzliche Rente oder das berufsständische Versorgungswerk ein! Personen, die an einen dieser Träger Beiträge zahlen, müssen also rechnen und können nicht einfach jedes Jahr den Maximalbeitrag einzahlen. Denn im Falle einer Überzahlung können die Beträge oberhalb des Maximalbetrages nicht von der Steuer abgesetzt werden und noch schlimmer: Sie müssen bei Auszahlung der Rente trotzdem versteuert werden.


Besonders spannend ist das für Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer betrieblichen Altersversorgung in Form einer Unterstützungskasse oder Pensionszusage. Unabhängig davon, wie hoch die Beiträge in die Altersversorgung sind, muss hier unbedingt der Maximalbeitrag in die Basisrente um den Höchstsatz der Zahlung an die Gesetzliche Rente auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze Ost gekürzt werden. In 2021 sind das 14.954 Euro.


Das ist noch ein weiterer wichtiger Aspekt: Die Einzahlungen sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt und das bedeutet immer, dass die Rentenzahlungen versteuert werden müssen. Wie hoch der Anteil der Rente ist, der versteuert werden muss hängt, wie bei der Gesetzlichen Rente, von dem Jahr des Renteneintritts ab. Für alle, die nach 2040 in Rente gehen gilt: Die Rentenzahlung muss in voller Höhe mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert werden. Ein Aspekt, den man in der Ruhestandsplanung berücksichtigen sollte.

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